Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG)
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) fördert Vorbereitungslehrgänge auf Meister-, Fachwirt- und vergleichbare Prüfungen. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, und einem zinsgünstigen Darlehen der KfW.
Gefördert werden Lehrgangsgebühren sowie das Prüfungsvorbereitungsmaterial. Voraussetzungen und Förderhöhen sind einkommensabhängig. Der Antrag wird beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt. Die Antragstellung ist online möglich.
Bildungsurlaub Hamburg
Das Hamburgische Bildungsurlaubsgesetz (HmbBUG) räumt Beschäftigten in Hamburg das Recht auf bezahlte Freistellung für anerkannte Bildungsveranstaltungen ein. Der Anspruch beträgt fünf Arbeitstage pro Jahr. Eine Kumulierung auf zehn Tage in zwei Jahren ist möglich.
Ob ein bestimmter Kurs der ELBA-Elbakademie als Bildungsurlaub anerkannt ist, hängt vom jeweiligen Kurs ab. Sprechen Sie uns vor Ihrer Anmeldung an, wir prüfen den Anerkennungsstand mit Ihnen.
BAFA-Förderung "Unternehmerisches Know-how"
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen des Programms "Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen" auch Beratungs- und Qualifizierungskosten für KMU. Innungs-Mitgliedsbetriebe können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu Weiterbildungskosten beantragen.
Die konkreten Förderbedingungen und Antragsvoraussetzungen sind beim BAFA oder bei der Handwerkskammer Hamburg zu erfragen.